Von Donnerstag 12. Juni bis und mit Dienstag 24. Juni 2025.
Termine welche nicht wahrgenommen werden können, müssen mind. 24h vorher abgesagt werden.
Nicht abgesagte Termine werden gemäss Stundenansatz dem Klienten für die volle Dauer der Sitzung, zum Selbstkostentarif, in Rechnung gestellt.